Mit Duftfläschchen und Essenzen statt mit Pinsel, Bleistift oder Klavier hantieren sie, die Künstler oder „Nasen“, die ein neues Parfum kreieren. Dass dafür Kreativität nötig ist, mag wohl niemand bestreiten. Doch bisher wurde solch einem Werk, dem Ergebnis der olfaktorischen Schöpferkraft eines Menschen, kein Urheberschutz gewährt. Was für Dichter, Musiker und Maler selbstverständlich ist, stand für Duftkünstler nie zur Debatte – vielleicht auch ein Hinweis darauf, wie wenig Bedeutung unsere Kultur lange Zeit dem Geruchssinn einräumte. Jetzt jedoch fordern Erfinder von Parfums, auch ihre Kreationen vor Nachahmern zu schützen und ihnen eine Art „Copyright“ einzuräumen.
Erstmals gab ihnen ein Gericht nun Recht. Die juristische Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts vom 25. Januar dieses Jahres bedeutet für die kreativen „Nasen“, dass ihre Arbeit endlich als künstlerisches Werk Anerkennung findet. Sie bedeutet auch, dass sie ihr Urheberrecht nun vor Gericht einklagen und eine finanzielle Beteiligung von den Firmen fordern können, deren Produkt einem ihrer Urheberschaft entsprungenen Duft zu ähnlich ist.
Anlass für den Rechtsstreit war eine Klage von L’Oréal gegen die belgische Firma Bellure, die mit Parfums wie Pure Black, La Valeur oder Arrivederci Düfte vermarktet, die den L’Oréal-Kreationen Drakkar noir (Guy Laroche), Trésor (Lancôme) und Acqua di Gio (Giorgio Armani) nachempfunden sind. Noch im Jahr 1975 hatte ein Gericht eine ähnliche Klage der Firma Rochas mit der Begründung abgelehnt, dass Parfums nichts als chemische Mischungen seien, keineswegs also kreative Werke wie beispielsweise Romane.
Doch mit dem zunehmenden Interesse für Düfte, Aromatherapie und den Geruchssinn änderten auch Juristen ihre Einschätzung, sodass im Mai 2004 das Pariser Gericht in erster Instanz urteilte, dass „die von einem Parfumerfinder kreierte Komposition“ durchaus „mit einem Musikstück zu vergleichen sei“, dass außerdem „ein Parfum die ästhetische Kreation einer einzigartigen Zusammenstellung duftender Substanzen und daher ein kreatives Werk sei.“
Allerdings sah sich der Richter nicht in der Lage, darüber zu urteilen, ob die Parfums von Bellure wirklich Kopien der L’Oréal-Kreationen sind. In zweiter Instanz konnte der Kosmetikkonzern jedoch eine Reihe chemischer Analysen vorlegen, die bewiesen, dass eines der Bellure-Parfums immerhin stolze 50 der insgesamt 52 Inhaltsstoffe seines L’Oréal-Vorbilds enthält. Das Gericht hielt dieses Argument für überzeugend und verurteilte Bellure, mehr als eine Million Euro Schadenersatz an L’Oréal sowie die Gerichtskosten zu zahlen.
So wurde L’Oréal zum Vorkämpfer der Parfumerfinder, die sich nun als Künstler betrachten und Urheberschutz einfordern dürfen für ihre „geistigen Erfindungen“.
Libération, 20.6.2006