Unter der Rubrik „Was es nicht alles gibt!“ einzuordnen ist die Nachricht vom Parfum namens Flowerbomb (L’Oréal), das in einem Flakon in Form einer Handgranate angeboten wird und im Osloer Flughafen ab sofort nicht mehr verkauft werden darf. Die Flugplatzverwaltung traf diese Entscheidung, nachdem eine Norwegerin am Flugplatz Beauvais von französischen Sicherheitskräften aufgehalten wurde, weil sie eine Bombe im Handgepäck trug. Die „Flowerbomb“ („Blumenbombe“) durfte sie jedoch schließlich behalten …
Die Osloer L’Oréal-Vertretung zeigte sich erstaunt:
Immerhin existiere dieses Parfum im Bombenflakon bereits seit zwei Jahren überall in der Welt, und nirgends habe es bisher Probleme gegeben …
Agence France Presse (AFP), 25.4.2006